Rechtsschutz für Führungskräfte
Als Führungskraft arbeiten Sie in einem Job mit hoher Verantwortung und gleichzeitig hohem rechtlichen Risiko. Zumindest Ihr rechtliches Risiko tragen Sie leichter, wenn Sie mit unserem "Rechtsschutz für Führungskräfte" abgesichert sind. Egal, ob es um Ihren Anstellungsvertrag geht, Ihr Vermögen angegriffen wird oder ob Sie einfach nur berufliche Rechtsfragen haben, wir sind Ihr Partner in Sachen Recht, mit dem Sie in Führung bleiben.
Viele angestellte Geschäftsführer, leitende Angestellte, Prokuristen etc. haben keinen herkömmlichen Arbeitsvertrag, sondern einen Anstellungsvertrag. Wie sieht es bei Ihnen aus?
Der Anstellungsvertrag eines Geschäftsführers ist regelmäßig kein Arbeitsvertrag. Geschäftsführer sind daher in der Regel auch keine Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsrechts. Streitigkeiten aus einem Anstellungsvertrag gehören daher regelmäßig nicht vor die Arbeitsgerichtsbarkeit, sondern zur ordentlichen Gerichtsbarkeit, also zum örtlich zuständigen Landgericht. Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ist nicht gegeben. Ihre herkömmliche Rechtsschutzversicherung greift in diesem Fall also nicht.
Ich berate Sie gerne zum Thema "Rechtsschutz für Führungskräfte".